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VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 158/03 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 97; LV, Art. 98 Abs. 2 Satz 3; VerfGGBbg, § 41 Satz 1
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Eingemeindung der Gemeinde Kriele
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 67/03
Nichtigkeit der Auflösung einer Gemeinde bei Unterbleiben der Anhörung der …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 158/03
Art. 98 Abs. 2 Satz 3 LV, der zu den Verfassungsbestimmungen mit Bezug auf die kommunale Selbstverwaltung gehört (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 16. Oktober 2003 - VfGBbg 67/03 -, LKV 2004, 123), schreibt vor, daß vor einer Änderung des Gemeindegebiets die Bevölkerung der unmittelbar betroffenen Gebiete gehört werden muß. - VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 95/03
Eingliederung in eine andere Gemeinde als bei Anhörung vorgesehen
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 158/03
Die Landesregierung hat mitgeteilt, daß die Bevölkerungsanhörung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin in derselben Weise stattgefunden haben dürfte, die das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 und VfGBbg 96/03 - beanstandet hatte. - StGH Baden-Württemberg, 06.02.1976 - GR 66/74
Anhörung der Bevölkerung, Änderung des Neugliederungsvorhabens, Folgen einer …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 158/03
Auf Kausalitätsfragen kommt es insoweit nicht an (so auch: StGH BW, DÖV 1976, 245, 246 f.). - VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 96/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Tenor; …
Auszug aus VerfG Brandenburg, 24.06.2004 - VfGBbg 158/03
Die Landesregierung hat mitgeteilt, daß die Bevölkerungsanhörung auf dem Gebiet der Beschwerdeführerin in derselben Weise stattgefunden haben dürfte, die das Landesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 95/03 und VfGBbg 96/03 - beanstandet hatte.